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Betr.: Justiz will professioneller werden, taz hamburg vom 15. 11. 2000
Ausgleich
Wenn der Bußgeldfonds zweckgebunden für mittellose Opfer und Geschädigte benutzt werden würde und der Täter-Opfer-Ausgleich vor Strafverfolgung eingesetzt werden würde, wäre allen Beteiligten wesentlich besser gedient. Opfer und Geschädigte blieben nicht materiell auf der Strecke, Täter müssten sich mit ihrer Tat und den Opfern auseinandersetzen und an einer Wiedergutmachung arbeiten. Opfer benötigen Schutz und Täter Resozialisation.
Stattdessen beginnt man in NRW den ersten Sprayer mittels Speichelprobe DNA-mäßig abzuspeichern und in die Reihe von Sexualstraftatern und Gewaltverbrechern einzuordnen.
Wie sollen da Jugendliche noch mitkommen und unser Rechtswesen verstehen? Wie wollen die Strafverfolger aus diesem Datenmüllgebirge Täter herausfinden? Da wird nicht die Nadel im Heuhaufen gesucht, sondern das Sandkorn in der Wüste!
Barbara Uduwerella
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