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Bewag vor Gericht

Landgericht verhandelt heute über die Übernahme der Bewag durch die Hamburgischen Electricitätswerke

Vor dem Landgericht erreicht der Kampf um die Übernahme der Bewag durch die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) heute seine entscheidende Phase. Verhandelt wird über eine von dem Bewag-Anteilseigner Southern Energy am 15. August erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Konsortialpartner Eon Energie. Diese blockiert bislang noch die endgültige Übertragung der Eon-Anteile an HEW zum 1. Januar 2001. Mitte November hatte Eon Beschwerde eingereicht. Das Land Berlin hatte zuvor seinen Widerstand gegen die Mehrheitsübernahme von HEW bei der Bewag aufgegeben.

Southern hält selbst 26 Prozent an der Bewag und beansprucht ein Vorkaufsrecht für die von Eon aus kartellrechtlichen Gründen abzugebenden 49 Prozent (52,2 Prozent Stimmrechte). Das Landgericht hatte Eon den sofortigen Vollzug des am 9. August mit HEW geschlossenen Vertrages untersagt. Würde die einstweilige Anordnung aufgehoben werden, könnte das Geschäft umgehend erfolgen. Parallel zu der gerichtlichen Auseinandersetzung läuft ein vom Bewag-Anteilseigner Southern Energy eingeleitetes Schiedsverfahren. DPA

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