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It`s So Hard

Europarichter billigen schnellere Einstellung von Männern ins Referendariat als Ausgleich für Wehr- und Ersatzdienst

FREIBURG taz ■ „Gediente“ Männer dürfen bei der Einstellung ins Referendariat bevorzugt werden. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Gericht sah hierin keinen Verstoß gegen die europäische Richtlinie zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Arbeitsleben.

Geklagt hatte eine junge Juristin, Julia Schnorbus, die nach Abschluss ihres Studiums in Hessen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Das Referendariat ist noch Teil der Ausbildung und endet mit dem zweiten Staatsexamen. „Angesichts der großen Bewerberzahl“ musste die Juristin jedoch ein halbes Jahr auf ihre Einstellung warten. Schneller verlief der Übergang ins Referendariat dagegen bei männlichen Kollegen, die Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hatten. Aufgrund einer Härtefallklausel, die es auch in anderen Bundesländern und in anderen Fachrichtungen gibt, wurden sie vorrangig eingestellt.

Julia Schnorbus klagte nun vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht und wollte feststellen lassen, dass sie wegen ihres Geschlechts diskriminiert wurde. Schließlich könne sie, so ihr Argument, als Frau weder Wehr- noch Zivildienst ableisten. Auch die Frankfurter Richter neigten zu dieser Ansicht, bekamen nun aber vom Europäischen Gerichtshof eine Abfuhr. Die hessische Regelung stelle zwar eine „mittelbare Diskriminierung“ von Frauen dar, erklärte der EuGH, diese Diskriminierung sei jedoch „gerechtfertigt“, da sie nur zum Ausgleich von Verzögerungen diene, die durch Wehr- und Zivildienst entstünden. Auch sei die Wartezeit, die Frauen hierbei zugemutet werde, „nicht unverhältnismäßig“, da sie in Hessen per Verordnung auf ein Jahr begrenzt wurde. Einen Widerspruch zur EU-Gleichberechtigungs-Richtlinie konnte das in Luxemburg residierende Gericht daher nicht erkennen. (Az.: C-79/99) CHRISTIAN RATH

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