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Stimmengewichtung

Die Staats- und Regierungschefs regelten die Stimmengewichtung für eine erweiterte Union (siehe Tabelle). Für das Zustandekommen einer qualifizierten Mehrheit wurde ein Schwellenwert von 74,6 Prozent festgesetzt. Zudem kann auf Antrag eines Mitgliedsstaates festgestellt werden, ob mindestens 62 Prozent der Bevölkerung der EU-Länder durch Beschlüsse repräsentiert werden. Deutschland erhält dadurch als mit 82 Millionen Bürgern größtes Land die Möglichkeit, Beschlüsse zusammen mit zwei anderen großen Ländern zu blockieren. Unter Hinblick auf die Beitrittskandidaten wurde auch die Sitzverteilung im Europäischen Parlament neu geregelt. REUTERS

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