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Gipfelbeschlüsse

DIE KÜNFTIGE KOMMISSION: Im bislang 20 Mitglieder zählenden Gremium verzichten Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland ab 2005 auf ihren zweiten Kommissar. Jedes neue Land bekommt dagegen einen Kommissarsposten – Motto: „Ein Kommissar pro Land“. Wenn die Union auf 27 Mitglieder angewachsen ist, wird über eine Verkleinerung entschieden. Die Stellung des Kommissionspräsidenten wird unter anderem durch eine neue Richtlinienkompetenz gegenüber den Kommissaren gestärkt.

VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT: Sie soll es einer Gruppe von EU-Mitgliedern (mindestens acht) ermöglichen, in Einzelfragen intensiver zusammenzuarbeiten als andere. Die übrigen Länder können jederzeit aufschließen. Diese Form der Zusammenarbeit kann künftig nicht mehr mit einem Veto eines einzelnen Staates verhindert werden.

MENSCHENRECHTE: Der Artikel 7 des EU-Vertrags sieht künftig vor, dass der Rat auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedsstaaten, des Parlaments oder der Kommission die Verletzung von Grundrechten durch ein Land feststellen und Empfehlungen aussprechen kann. Dafür braucht der Rat eine Mehrheit von neun Zehnteln der Mitglieder.

GRUNDRECHTE-CHARTA: Auf dem Gipfel wurde eine Grundrechte-Charta proklamiert, die als Kernstück einer künftigen europäischen Verfassung gilt. Sie definiert die Grundrechte der Bürger der EU, u. a. auf Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität.

POST-NIZZA-PROZESS: Im Jahr 2004 findet eine Konferenz zu weiteren Reformen statt. Sie hat vor allem die Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedsländern zum Thema. Weitere Aspekte sind der rechtliche Status der Grundrechte-Charta, die Vereinfachung der EU-Verträge und die Rolle der nationalen Parlamente „in der Architektur Europas“. AFP/AP/REUTERS

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