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Deutsch gut, alles gut

Ausländerbeauftragte der Bundesregierung legt eigene Eckpunkte für Integrationsgesetz vor

von SEVERIN WEILAND

Es sieht aus wie ein Scheckheft, das Integrationsheft für Neuzuwanderer. Der Gutschein für die Sprachkurse ist blau, der für das „Infopaket Leben in Deutschland“ lindgrün. Doch zunächst war es nur ein Muster, das die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), gestern in Berlin vorstellte. Denn ein Integrationsgesetz steht bislang noch auf dem Wunschzettel der rot-grünen Koalition. Ihren Beitrag zur aktuellen Debatte leistete Beck mit Eckpunkten für ein Integrationsgesetz.

Diese könnten laut Beck im Kern so aussehen: Der Neuankömmling und die Bundesrepublik schließen einen Integrationsvertrag. Dieser umfasst drei Angebote, auf die Ausländerbehörden bereits bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufmerksam machen müssten. Neben einem individuellen Gespräch (mit dem neudeutschen Titel „Welcome-Beratung“) sind dies 600 Stunden Deutsch in Sprachkursen und, in der Abschlussphase, eine Orientierungshilfe für die private und berufliche Lebensplanung.

Die Sprachkurse, die freiwillig sein sollen, orientieren sich an Bildungsstand und persönlichen Lebensumständen. Berufstätige und Eltern mit Kindern sollen Teilzeitkurse beanspruchen können.

Statt auf Zwang setzt Beck auf Anreize: Wer das Angebot wahrgenommen hat, sollte schneller als bisher eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis erhalten. Auch beim Staatsangehörigkeitsrecht wäre dies möglich, so Beck. Statt nach acht könnten Immigranten bereits nach fünf Jahren den deutschen Pass erwerben. Dies sei insbesondere für diejenigen ein Anreiz, die schon seit langem in der Bundesrepublik leben. Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt will Beck die Wartezeiten verkürzen.

Was die Pflicht der Immigranten zum Erlernen der deutschen Sprache angeht, wies sie auf gesetzliche und vertragliche Schranken hin: Schon jetzt könne ein Großteil der Immigranten nicht zu Sprachkursen verpflichtet werden. Neben EU-Bürgern fielen aufgrund eines Assoziationsabkommens voraussichtlich auch türkische Immigranten heraus, ebenso politische Flüchtlinge und diejenigen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen.

Die Kosten für die Sprachkurse bezifferte Beck auf rund 620 Millionen Mark pro Jahr, von denen die Länder die Hälfte zu tragen hätten. Beck rechnet mit einer jährlichen Zuwanderungszahl von rund 300.000, wobei sie die Wanderungsstatistik des Bundes zugrunde legte. Angesichts der einen Milliarde, die zwischen Bund und Ländern bei der Entfernungspauschale im Gespräch ist, hält Beck die veranschlagten Kosten für die Sprachkurse „für realistisch“. Die Sprachförderung ist nach Ansicht der Ausländerbeauftragten schon jetzt auch ohne Gesetz möglich – allerdings nicht, wenn man die Anreize etwa mit verbesserten Aufenthaltsmöglichkeiten verknüpfen will. Hierzu seien Neuregelungen im Ausländergesetz notwendig.

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