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streitpunkt

Die Heide vor Gericht

1999. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg in Frankfurt (Oder) untersagt der Bundeswehr die Nutzung und gibt den Klagen von Gemeinden, Privatleuten und einer Kirchengemeinde in Teilen Recht, die Flächen zurückgefordert hatten. Die Bundesrepublik legt Revision ein.

November 2000. Das Bundesverwaltungsgericht fällt noch keine Entscheidung. Die Bundeswehr argumentiert, ihre Befugnis ergebe sich aus dem Einigungsvertrag.

Dezember 2000. Das Bundesverwaltungsgericht untersagt die derzeitige militärische Nutzung. Es weist aber darauf hin, dass die Bundeswehr die Möglichkeit hat, Anhörungen der Anwohner nachzuholen, wenn das bisherige Konzept für den Truppenübungsplatz aufrechterhalten werden soll.

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