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Senat senkt Stellplatzabgabe

Der Senat hat die Verpflichtung von Investoren verringert, Parkplätze für die NutzerInnen ihrer Gebäude bereitzustellen. Die Bauherren sollen hierfür ab dem 1. Januar rund 50 Prozent weniger ausgeben müssen als heute. Bausenator Eugen Wagner sagte, auf diese Weise würde „die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert“.

Nach Angaben des Senators, wird erstens die Zahl der Stellplätze verrringert, die die InvestorInnen theoretisch pro Quadratmeter Nutzfläche errichten müssen. Zweitens wird der Ausgleichsbetrag für jeden Parkplatz von 32.000 Mark in der Innenstadt und 17.600 Mark im übrigen Gebiet auf 20.000 und 12.000 Mark gesenkt. Diese Stellplatzabgabe müssen die Bauherren für Parkplätze entrichten, die sie nicht bauen können oder dürfen. Mit dem Geld werden mit dem Parken verbundene Einrichtungen wie Tiefgaragen, Fahrradhäuschen und Parkleitsysteme finanziert. Wenn bei der Nutzungsänderung von Gebäuden ein Ausgleichsbetrag zu bezahlen ist, sollen drittens die ersten drei Parkplätze kostenlos sein.

Die letzte Idee beanspruchte die GAL als „eine wirkliche Mittelstandsförderung“ für sich. Von der Neuregelung erwartet sie, dass „mehr Leute mit Bus und Bahn fahren“, weil das Parkplatz-Angebot begrenzt werde. Der oppositionellen CDU, die die Stellplatzabgabe schon lange bekämpft, geht die Änderung nicht weit genug. knö

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