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Leerstelle tödlicher Schuss

■ Jüngste Polizeigesetznovelle sagt dazu nichts

Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) ist mit dem Koalitionskompromiss zum Polizeigesetz zufrieden. „Vor allem begrüßen wir, dass der polizeiliche Todesschuss entsprechend den Beschlüssen des SPD-Landesvorstandes und der ASJ nicht geltendes Recht wird“, heißt es in einer jüngsten Presseerklärung. Damit werde verhindert, dass die Entscheidung über lebensbedrohende Maßnahmen einzelner Polizeibeamten auf die Polizei als Organisation verlagert werde. Bemühungen, die einzelnen Beamten bei der Ausübung des Nothilferechts besser abzusichern, dürften nicht zu einer Einführung des Todesschusses durch die Hintertür führen.

Die ASJ bezieht sich damit auf eine Koalitionsabsprache vom vergangenen Freitag, wonach die Rechtssicherheit für Polizeibeamte im Fall eines „Schusses mit Todesfolge“ erhöht werden soll. Wie das konkret aussehen wird, könnte allerdings der Konfliktstoff von morgen werden. Fachleute haben dazu bislang offenbar noch keine klaren Vorstellungen. Eine dritte überarbeitete Version der Polizeigesetznovelle aus dem Haus von Innensenator Bernt Schulte (CDU), die sich mittlerweile „in Abstimmung mit der Justizbehörde“ befindet, enthält nach Angaben aus der Innenbehörde jedenfalls noch keine entsprechende Formulierung. Die Vorlage soll im Januar erneut im Senat behandelt werden. ede

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