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Tödlicher Erbstreit

28-Jähriger in Haft, 13-Jähriger in Psychiatrie. CDU fordert geschlossene Heime für Strafunmündige

Offenbar ein Streit in einem afghanischen Familienclan hat zu dem Silvester-Blutbad in Neukölln geführt. Ein Richter erließ gestern gegen einen 28-jährigen afghanischen Asylbewerber Haftbefehl wegen Mordes an dessen 32-jähriger Schwägerin und Totschlags an zwei weiteren Afghanen.

Bei dem Streit geht es nach bisherigen Ermittlungen offenbar um die Hinterlassenschaft des vor einigen Monaten verstorbenen Ehemanns der Getöteten in Höhe von 80.000 Mark, sagte eine Justizsprecherin. Der Schwager soll das Geld für den Clan beansprucht und auch schon rechtliche Schritte eingeleitet haben, diesen Anspruch durchzusetzen. Dagegen wollte die Frau offenbar das Geld nicht herausgeben und sich auch nicht der Clan-Disziplin fügen.

Gegen den 28-Jährigen wurde gestern Haftbefehl erlassen. Der 13-jährige mutmaßliche Mittäter, der bereits kurz nach der Tat mit blutverschmierten Händen und blutbefleckter Kleidung in der Nähe des Tatorts festgenommen wurde, wurde in eine psychiatrische Kinderklinik eingewiesen. Ein medizinisches Gutachten soll mit Hilfe einer Zahnprüfung und dem Röntgen der Handwurzel jetzt klären, ob der Junge möglicherweise bereits älter als 14 Jahre und damit strafmündig ist. Seine Eltern leben in Afghanistan.

Der innenpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Roland Gewalt, forderte unterdessen die „geschlossene Heimunterbringung für strafunmündige Kapitalverbrecher“. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf, auch vor Kindern, die vor der Tötung eines Menschen nicht zurückschrecken, geschützt zu werden.

Die konservative Deutsche Polizeigewerkschaft forderte die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Jugendsenator Klaus Böger (SPD) wies die Forderung der CDU zurück. So gebe es in Brandenburg eine Einrichtung speziell für diese Zielgruppe. Das pädagogische Konzept sei sehr erfolgreich. Im Übrigen seien die Zahlen der Kinder- und Jugendkriminalität seit 1997 konstant rückläufig. NAU

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