: Wahlprüfung verschoben
WIESBADEN dpa ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht hat seine Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 7. Februar 1999 auf unbestimmte Zeit verschoben. Bei dem ursprünglichen Termin am 5. Februar könnten nur rechtliche Vorfragen erörtert werden, so der Vorsitzende Heitsch. Als Grund der Verschiebung nennt er unvorhersehbare Verzögerungen bei der Einsicht in die Ermittlungsakten zur CDU-Schwarzgeldaffäre. Das Gericht prüft, ob die Verwendung von Schwarzgeld im Wahlkampf den Wahlsieg der Union ungültig macht.
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