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Staatsanwaltschaft macht Abstriche

■ Nach Verfassungsgerichtsurteil kommen jetzt weniger Verurteilte in die Gendatei

Künftig wird Bremen deutlich weniger verurteilte Straftäter in die Gendatei des Bundeskriminalamts (BKA) überstellen als geplant. Das ist die Folge des jüngsten Verfassungsgerichts-Urteils zum DNA-Identitätsfeststellungsgesetz.

Eigentlich war die Bremer Staatsanwaltschaft bislang davon ausgegangen, knapp 3.000 genetische Fingerabdrücke von insgesamt 8.372 in Bremen seit 1945 verurteilten Straftätern in die Wiesbadener Zentraldatei zu überstellen. Rund die Hälfe davon sollten von nach 1945 verurteilten VerbrecherInnen (insgesamt 2.372) stammen. Die anderen 1.500 von 20 Prozent der rund 6.000 wegen Vergehen verurteilten Personen. Insbesondere die jedoch werden künftig wohl verschont.

Die Karlsruher RichterInnen haben in ihrem Urteil die allzu großzügige Überstellung des genetischen Fingerabdrucks in den Speicher gerügt. Wer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist künftig so gut wie tabu – auch wenn die Betroffenen schon mehrfach vorm Richter standen und es sich dabei Sexualstraftäter handelt. Hauptgrund: Wenn die Strafe wegen einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wird, gibt es keinen Anlass, eine Wiederholungstat anzunehmen. Nur das wäre aber Grund, die betreffende Person nach Wiesbaden zu melden.

Zwar könnte theoretisch auch nach dem Karlsruher Richterspruch in solchen Fällen die Speicherung beantragt werden – dass es praktisch dazu kommt, gilt aber als ausgeschlossen. Nur die Annahme, eine Rückfallgefahr eines vor langer Zeit verurteilten Betroffenen sei „nicht sicher auszuschließen“, rechtfertige nicht den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, stellten die Verfassungsrichter unter Bezug auf einen früheren Bremer Gerichtsbeschluss klar.

Das Urteil stärkt übrigens die im vergangenen Jahr heftig umstrittene Entscheidung eines Bremer Staatsanwaltes, der im Fall des Sexualstraftäters Karl-Heinz D. nicht beantragt hatte, dessen DNA in die Gendatei aufzunehmen – obwohl D. mehrere Jahre wegen Vergewaltigung gesessen hatte. Anlass für den Streit war, dass D. rückfällig, aber lange unerkannt geblieben war, weil keine Genprobe von ihm vorlag. Allerdings war der Mann 1997 auf Bewährung freigekommen.

Nach vorsichtigen Schätzungen der Bremer Staatsanwaltschaft haben bislang 20 Prozent aller hiesigen Fälle, die in die Gendatei kommen sollen, Widerspruch eingelegt. In acht von zehn Fällen habe bisher die Staatsanwaltschaft Recht bekommen, heißt es. ede

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