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Mescaleros Advokat

1979: Anwalt Schröder verteidigte Herausgeber des Buback-Nachrufs keinesfalls karriereschädigend

von JÜRGEN VOGES

Von einem „Stück politischer Justiz“ sprach der Rechtsanwalt Gerhard Schröder, als er im Februar 1979 vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg die 13 niedersächsischen Herausgeber des umstrittenen Buback-Nachrufs verteidigte. Die Hochschullehrer, unter ihnen auch der hannoversche Psychologieprofessor Peter Brückner, waren der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung, der Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Doch der linke Strafverteidiger, gleichzeitig Bundesvorsitzender der Jungsozialisten, sah durch den Prozess das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Nachdem die Spitzen der damaligen CDU-Landesregierung öffentlich die Entlassung der Hochschullehrer verlangt hätten, sei das Verfahren nur eingeleitet worden, um in diesem Sinne „reinen Tisch zu machen“.

Schröder, der als einer von 13 Anwälten in seinem Plädoyer die Aufgabe der Einordnung des Verfahrens als politischen Prozess übernommen hatte, plädierte natürlich auf Freispruch. Die Herausgabe des Nachrufs habe eine öffentliche Diskussion im Rahmen der Verfassung eröffnen sowie Gedanken- und Meinungsfreiheit herstellen wollen.

Immerhin bemerkte der Juso-Bundesvorsitzende in seinem Plädoyer seinerzeit auch, dass das Grundgesetz „keineswegs die bestehende Wirtschaftsordnung schützt“ und „der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eben nicht mit der herrschenden Wirtschafts- und Sozialordnung gleichzusetzen ist“. Schließlich gehörte Schröder zum „antirevisionistischen“ Flügel der Jungsozialisten, welcher die Reformfähigkeit kapitalistischer Gesellschaften angesichts wirtschaftlicher Zwänge sehr skeptisch beurteilte. Allerdings schlichtete Schröder als Juso-Bundesvorsitzer auch das vorangegangene Zerwürfnis mit der Mutterpartei. In seinen wenigen Zeitungsartikeln und auch schon in seinem Oldenburger Plädoyer sind Sätze, die einem später etablierten Spitzenpolitker wirklich schaden könnten, nicht zu finden.

Der Rechtsanwalt Schröder hat neben den Herausgebern des Buback-Nachrufes auch den Berufskollegen Horst Mahler bei den Bemühungen um eine vorzeitige Haftentlassung nach dessen Abkehr von der RAF vertreten. Seit seinem Einzug in den Bundestag 1982 hat Schröder, der nach Meinung seiner Kollegen ein guter Verteidiger war, endgültig nur noch solche Mandate übernommen, die seinem Bekanntheitsgrad und damit seiner Karriere förderlich waren.

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