: Prüfung ohne Ende
Die Entscheidung über Neuwahlen in Hessen wird sich bis zum März hinziehen. Sie hängt vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab
WIESBADEN taz ■ Um 14 Uhr stand gestern im Hessischen Landtag fest: Das Wahlprüfungsgericht wird seine Verhandlung über die Gültigkeit der Landtagswahl 1999 am 23. Februar fortsetzen. Ob es dann schon zu einer Entscheidung kommen werde, so Vorsitzender Bernhard Heitsch, sei dahingestellt.
Gestern hörten die fünf Mitglieder des Gremiums sich die Ermittlungsergebnisse des unabhängigen Berichterstatters Höllein an, der im Auftrag des Gerichtes inzwischen „umfassende Akteneinsicht“ genommen habe.
Das fünfköpfige Gremium prüft bereits seit einem Jahr, ob die Wahl wiederholt werden muss, weil die hessischen Christdemokraten Teile ihres Wahlkampfes, vor allem die Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, aus schwarzen Parteikassen finanziert hatte. Das Gericht, das diese Tatsache schon im vergangenen Jahr mehrheitlich „sittenwidrig“ genannt hatte, ist mit zwei Berufsrichtern und drei Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und FDP besetzt. Es gilt als heillos zerstritten.
Zum Anfang der Sitzung saß die Präsidentin des Frankfurter Oberlandesgerichts, Brigitte Tilmann, gestern einsam und alleine am runden Tisch im Saal 115 S im ersten Stock des Hessischen Landtags in Wiesbaden. Sie gilt ebenso wie der Vorsitzende Heitsch als SPD-nahe. Das Treffen begann mit einer halben Stunde Verspätung. Heitsch, der sonst dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel vorsteht, steckte im Stau. Vor der Tür waltete nur der Parlamentsbotenmeister Hartmut Rohde seines Amtes. Er vertröstete die vor der geschlossenen Tür auf ein Ergebnis wartenden Abgeordneten und Journalisten von Stunde zu Stunde, während sich das Gremium nach monatelanger Funkstille vor allem damit abmühte, Termine zu finden und sich selbst eine Frist für sein Urteil zu setzen.
Das weitere Verfahren aber, so Heitsch im Anschluss an die Sitzung, stehe und falle ohnehin mit dem noch ausstehenden Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, das am Donnerstag auf Antrag der CDU/FDP-Landesregierung entscheidet, ob das Wahlprüfungsgericht überhaupt legitimiert ist und richterliche Befugnisse hat.
Sollte auch diese Hürde genommen sein, werden die Wahlprüfer, so Heitsch, zuerst mündlich verhandeln und dann, falls noch Fragen offen sein sollten, in die Beweisaufnahme eintreten. Weitere Termine sind für den 16. und 23. März festgesetzt. Falls sich das Wahlprüfungsgericht für Neuwahlen entscheiden sollte, wird auch dies noch einmal geprüft werden. Letzte Instanz ist dann der Hessische Staatsgerichtshof.
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