: wer wurde wann wie entschädigt?
Nur pauschale Wiedergutmachungen
Finkelsteins Vorwurf an die Jewish Claims Conference (JCC) wiegt schwer: Die Organisation habe bereits in den 50er-Jahren Zwangsarbeiterentschädigungen erhalten, diese aber nicht an die Opfer weitergeleitet.Tatsächlich hatte die BRD zwischen 1954 und 1964 globale Wiedergutmachungsabkommen mit elf westeuropäischen Regierungen in Höhe von 876 Millionen Mark vereinbart. Zudem bekam Israel drei Milliarden Mark für die Eingliederung jüdischer Flüchtlinge, die JCC 450 Millionen Mark zur Unterstützung jüdischer NS-Verfolgter.
Die westdeutsche Seite dachte nur an eine pauschale Regelung. Nach internationalem Recht seien Ansprüche aus Kriegs- und Besatzungshandlungen nur von Staat zu Staat zu erheben.
Die größte Gruppe unter den ausländischen NS-Opfern erhielt gar keine Entschädigung: die Osteuropäer. Die Masse der bis heute etwa 100 Milliarden Mark, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlt wurden, floss an Deutsche bzw. nicht deutsche Juden.
Nur der Jewish Claims Conference gelang es durch politischen Druck, pauschale Entschädigungszahlungen für jüdische KZ-Häftlinge von Großunternehmen (Siemens, AEG, Krupp, IG Farben) zu erhalten. Diese betonten aber ausdrücklich, dass es sich um freiwillige und unverbindliche Leistungen handele. NM
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