■ Moneta: Befreiungsschlag
Bis zum 30. September diesen Jahres können sich freiberufliche Hebammen und PflegerInnen sowie selbständige HonorarlehrerInnen von der Versicherungspflicht in der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) befreien lassen. Die wichtigste Voraussetzung dafür, die leidigen - weil extrem unprofitablen - Beiträge nicht mehr zahlen zu müssen, ist glaubhaft machen zu können, von der Versicherungspflicht nichts gewusst zu haben. (Als durchaus plausibel erscheint hier zum Beispiel die zeitliche Nähe des Abschlusses einer privaten Altersvorsorge zum Beginn der freiberuflichen Tätigkeit.)
Die AntragstellerIn muss darüber hinaus den Nachweis erbringen, vor dem 9. Dezember 1998 bereits eine private Altersvorsorge betrieben zu haben. Nur diejenigen, die heute das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder älter sind, sind von diesem Nachweis befreit.
Um den befreienden Segen vom Bundesversicherungsamt zu erhalten, muss die private Vorsorge der gesetzlichen ebenbürtig sein. Sie muss sowohl Schutz für den Fall der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit bieten, als auch einen gewissen Hinterbliebenenschutz beinhalten.
Sollte die Privatvorsorge noch nicht den Anforderungen der BfA genügen, kann sie bis zum Stichtag 30.9.2001 angepasst werden. Betroffene sollten sich unbedingt rechtzeitig beraten lassen! Denn wenn sie auch nur eine der erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die BfA ihren Antrag ablehnen. Sie müssen also spätestens Ende September einen „akzeptablen“ Versicherungsschein bei der BfA vorgelegt haben. Da von der Antragstellung bis zur Policierung eines Vertrages aber manchmal Wochen vergehen (meistens durch das Prüfen der Gesundheitsdaten), ist Eile angesagt. Nur wer sich jetzt rechtzeitig kümmert hat Chancen, der staatlichen Rentenumklammerung zu entgehen.
Susanne Kazemieh
Die Kolumnistin ist Finanzmaklerin und Gründerin der FrauenFinanzGruppe, Schrammsweg 15, 20249 HH, Tel.: 4607 3337, eMail: Info@tFrauenFinanzGruppe.de
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