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Bis 20.000 Mark ganz diskret ohne Namen

Klaus Landowsky hat unter öffentlichem Druck getan, was Exkanzler Helmut Kohl seit mehr als einem Jahr beharrlich verweigert: Er hat Spendernamen genannt. Dabei wäre er – anders als Kohl – juristisch gar nicht dazu verpflichtet. Denn die beiden Exparteifunktionäre Christian Neuling und Klaus Wienhold gaben wesentlich kleinere Summen als Kohls ominöse Gönner: jeweils 20.000 Mark. Spenden müssen nach dem Parteiengesetz nur veröffentlicht werden, wenn sie diese Summe übersteigen, also mindestens 20.000,01 Mark betragen. Auch zu anderen Formen des Missbrauchs lädt diese Regelung geradezu ein. So kam es in der Vergangenheit oft vor, dass Konzerne ihre Parteispenden auf mehrere Tochtergesellschaften aufteilten oder Privatpersonen ihre Familienangehörigen einspannten – schon war die Publikationsgrenze diskret unterschritten. Das enthebt die Parteien allerdings nicht der Pflicht, das gespendete Geld korrekt zu verbuchen, auch wenn sie den Namen der Spender nicht nennen. Genau dies aber ist bei der Berliner CDU offenbar nicht geschehen. Dadurch dürfte die Forderung nach einer Revision des Parteiengesetzes wieder Auftrieb erhalten: Müssten alle Spendernamen ausnahmslos genannt werden, dann würden solche Manipulationen zumindest erschwert. RAB