: Beifahren mit Hasch
In Hamburg ist kein Fall bekannt, in dem jemand seinen Führerschein verlor, weil er mit einer Flasche Wein in der Hand auf einem Kfz-Beifahrersitz saß. Wer statt Alkohol aber Cannabis bei sich führt, riskiert als Mitreisender seinen Lappen. Seit der Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung 1999 hat die Führerscheinstelle zahlreiche Menschen zu ärztlichen Untersuchungen über ihren Can-nabiskonsum verdonnert, um deren Fahrtüchtigkeit zu prüfen – auch wenn sie nicht einmal im Auto angetroffen wurden. Darüber debattiert heute Abend die Hamburger Bürgerschaft.
Angemeldet hat den Punkt die GAL-Fraktion, die auch bereits Senatsanfragen zu dem Thema eingereicht hatte. Anlass dafür war der Fall einer Frau, die bei einer Verkehrskontrolle 0,7 Gramm Cannabis bei sich hatte – auf dem Beifahrersitz. Da sie keine Fahrerlaubnis besitzt, wollte ihr die Führerscheinstelle sogar untersagen, auf der Straße Fahrrad oder Tretroller zu fahren. Nach der ersten Senatsanfrage der GAL zog die Behörde ihre Anordnung wieder zurück. Laut der Fahrerlaubnisverordnung ist für den Führerscheinentzug bei den KonsumentInnen illegaler Drogen nicht erforderlich, dass der Konsum in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. ee
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen