: Rauswurf eines Euro-Skeptikers rechtens
Europäischer Gerichtshof: Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt für Beamte der Kommission nur eingeschränkt
FREIBURG taz ■ Die EU-Kommission hat den britischen Euro-Skeptiker Bernard Connolly zu Recht entlassen. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest. Für Beamte der Kommission gelte das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nur eingeschränkt.
Connolly hatte 1995 das Buch „The rotten heart of Europe – the dirty war for Europe's money“ geschrieben. Er agitierte darin gegen die Währungsunion und forderte Großbritannien auf, der Währungsunion nicht beizutreten. Dabei war Connolly zu diesem Zeitpunkt selbst Beschäftigter der EU-Kommission – als Referatsleiter für Währungspolitik.
Die Kommission entließ Connolly allerdings umgehend, denn der Brite habe mit seiner Streitschrift die beamtenrechtliche „Pflicht zur Zurückhaltung“ verletzt und das in ihn gesetzte Vertrauen zerstört. Auch habe Connolly die für eine Publikation über dienstliche Themen erforderliche Genehmigung nicht beantragt (und er hätte sie auch sicher nicht bekommen). Connolly sah darin eine Zensurmaßnahme, hatte aber mit seiner Klage beim EuGH keinen Erfolg. Der Schutz der Kommissionstätigkeit erlaube durchaus eine Beschränkung von Grundrechten der Bediensteten, urteilten die EU-Richter. Allerdings dürfe die Publikation von Schriften nur untersagt werden, wenn der Gemeinschaft „schwerer Schaden“ droht.
Gerechtfertigt sei die Entlassung von Connolly, so der EuGH, weil dessen Generalangriff auf die Währungsunion ein Vertragsziel der EU in Frage gestellt und teilweise sogar einen „beleidigenden“ Charakter gehabt habe.
Connolly arbeitet inzwischen für eine private Handelsgesellschaft und engagiert sich in den Reihen der britischen Europagegner. So hielt er jüngst in London einen Vortrag zum Thema „Europe – a threat for our freedoms and our peace.“
CHRISTIAN RATH
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