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gleichstellung

Sanftes Gesetz mit Zähnchen

In einer ersten Stufe des geplanten Gleichstellungsgesetzes sollen Unternehmen mit ihren Beschäftigten „Zielvereinbarungen“ zur Frauenförderung und zu Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung festlegen. „Gender Mainstreaming“ soll Unternehmenspolitik werden. Zudem müssen aus einem Katalog Maßnahmen etwa zu flexiblen Arbeitszeiten ausgewählt werden. Einziges Druckmittel: Wer öffentliche Aufträge erhalten will, muss seine Gleichstellungspolitik zertifizieren lassen: Wo sich nichts tut, gibt’s keine Staatsaufträge.

Nach einer Übergangsfrist drohen gesetzliche Maßnahmen: Ein Frauenförderplan und eine Gleichstellungsbeauftragte werden verordnet. Wie das außerhalb der öffentlichen Auftragsvergabe überprüft werden kann, ist unklar. Zudem wünscht Frauenministerin Christine Bergmann, dass Frauenverbände im Interesse einzelner Frauen gegen deren Diskriminierung klagen können – also die „Verbandsklage“.

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