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Prügelnde Männer rauswerfen

Schneller als bisher und vor allem unkomplizierter soll es Frauen möglich werden, den schlagenden Mann vor die Tür zu setzen. Bundestag befasst sich mit einem neuen Gesetz

BERLIN taz ■ Raus mit dem Prügler aus der Wohnung: Gestern debattierte der Bundestag zum ersten Mal den Entwurf der Regierung für ein neues Gewaltschutzgesetz. Per Eilanordnung eines Gerichts soll die Ehewohnung, in der es zur Prügelei kam, in Zukunft dem oder der Geschlagenen zugesprochen werden, der Schläger muss gehen.

Zusätzlich kann das Gericht ein Kontaktverbot aussprechen. Auch bei Nachstellungen oder Belästigung, dem so genannten Stalking, kann nach dem Entwurf in Zukunft ein Näherungsverbot ausgesprochen werden. Hält sich der Täter nicht an diese Anordnungen, so drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Vorbild für das Gesetz war das österreichische „Wegweisungsrecht“. Dieses hat den Vorteil, dass schon die Polizei den Täter sofort für ein bis zwei Wochen aus der Wohnung weisen kann, bevor ein Gericht sich mit dem längerfristigen Wohnrecht beschäftigt. In Deutschland besteht hier auch mit dem neuen Gesetzentwurf eine Lücke: Eilanordnungen lagern oft wochenlang in den Gerichten – nützen also in der Gefahrensituation wenig. Polizisten aber dürfen lediglich einen Platzverweis für 48 Stunden aussprechen, danach steht der Schläger wieder vor der Tür.

Die Änderung der Polizeigesetze ist Ländersache. In der Bundestagsdebatte forderten die Frauenpolitikerinnen aller Parteien die Länder deshalb zum Handeln auf. In einzelnen Bundesländern ist die Bereitschaft dazu da: So kündigte der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens gestern an, sich in der Innenministerkonferenz für die Verankerung eines Wegweisungsrechts einzusetzen. Baden-Württemberg hat sich zudem bereits zu einem Modellversuch in mehreren Städten entschlossen. Dort dürfen Platzverweise von bis zu zwei Wochen ausgesprochen werden.

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