: Der Kanzler soll es richten
Morgen wird Schröder die Stiftungsinitiative der Wirtschaft im Kanzleramt treffen, um Bewegung in die Entschädigungsfrage zu bringen. Opfervertreter halten sich an Bund
BERLIN taz ■ Alle Augen richten sich auf den Kanzler: Für morgen hat Gerhard Schröder die 16 Gründungsmitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ins Kanzleramt bestellt. Der Zweifel, dass diese ihre fünf Milliarden Mark für den Zwangsarbeiter-Fonds nicht aufbringe, müsse ausgeräumt werden, so Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye gestern in Berlin.
Wegen der beharrlichen Weigerung der Stiftungsinitiative, ihren Anteil zu überweisen, gerät die Bundesregierung immer stärker unter Zugzwang – ist doch die Wirtschaft rechtlich derzeit kaum zu belangen. Der Finanzminister solle drohen, dass die Firmengelder steuerlich nicht wie geplant abgesetzt werden dürften, fordert Lothar Evers vom Bundesverband Information und Beratung NS-Verfolgter. Eichel lehnt dies ab.
Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, hält sich an die Regierung: Die Zinserträge aus den Bundesmitteln sollten als Soforthilfe für die ältesten Opfer dienen. Der Vorschlag läuft auf das hinaus, was die Stiftungsinitiative selbst angeregt hatte: dass der Bund mit der Auszahlung beginnen solle. Dazu ist eine Änderung des Stiftungsgesetzes notwendig. Das will Schröder vermeiden.
Zwar ist im Gesetz nur von ausreichender Rechtssicherheit die Rede. Doch die Stiftungsinitiative versucht, dies extensiv auszulegen. „Der Bund hat sich mit dem Gesetz sehr festgelegt“, sagte ein Verhandlungsteilnehmer der taz. Den Knoten müsse nun die Politik durchschlagen. Doch die Regierung setzt wohl weiter auf Kooperation. Das Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) hat die Firmen aufgerufen, ihre Fondsbeiträge zu erhöhen. Es sei der Eindruck entstanden, die Industrie sei nicht willens, ihre Zusage zu erfüllen.
Die Opferverbände streben laut Frankfurter Rundschau eine Sondersitzung des Kuratoriums der Bundesstiftung an. „Bei uns sind noch keine Anträge eingegangen“, sagt Stiftungssprecher Kai Hennig. Der Vorstand kann eine außerordentliche Sitzung anberaumen, wenn ein Drittel der Kuratoriumsmitglieder dies schriftlich beantragt. Vorausgesetzt, der Fall ist dringend. NM
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