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Deutsch ist Pflicht für Spätaussiedler

KOBLENZ dpa ■ Eine Anerkennung als Spätaussiedler setzt voraus, dass der Antragsteller die deutsche Sprache von Kindesbeinen an gelernt hat und weit gehend beherrscht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Für das Merkmal der deutschen Volkszugehörigkeit habe die deutsche Sprache Gewicht. Sie müsse daher neben der Sprache des Herkunftslandes einem Kind grundsätzlich vom Säuglingsalter an vermittelt worden sein (Az.: 12 A 12142/00).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag zweier minderjähriger Kinder auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße ab. Die Vorinstanz hatte den Antrag der Kinder auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung abgelehnt. Die Entscheidung hatten die Richter unter anderem damit begründet, dass beide Kinder die deutsche Sprache allenfalls bruchstückhaft beherrschten. Dem stimmte auch das OVG zu.

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