: Zutritt nur für Freunde
■ Meckern verboten: Besuchsverbot gegen ein Mitglied der Glasmoorgruppe
Die Justizvollzugsanstalt Glasmoor hat gegen ein Mitglied der Glasmoorguppe ein unbefristetes Besuchsverbot verhängt. Wolfang Mitter soll bei dem Besuch in dem Abschiebegefängnis am 6. März gesagt haben: „Sind die alle blöd oder nur dumm hier?“ Deshalb, so Anstaltsleiter Steinmann, „ist Ihnen zu unterstellen, dass Sie die Mitarbeiter mit dieser Aussage treffen oder provozieren wollten.“ Mitter dazu: „Ich habe diesen Satz nie gesagt.“ Die Glasmoorgruppe hat mit einem Offenen Brief an Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) gegen das Besuchsverbot protestiert.
Die Gruppe besucht regelmäßig ehrenamtlich Abschiebegefangene, vermittelt AnwältInnen, hält Kontakt zu Angehörigen, bringt Fälle an die Öffentlichkeit und unterstützt die Gefangenen auch direkt, zum Beispiel mit Telefonkarten. Zudem organisiert sie jeden dritten Sonntag im Monat einen „Spaziergang“ vor dem Container-Gefängnis und nimmt per Megafon Kontakt zu den Insassen auf.
Auch das führt Steinmann als Verbotsgrund an: Mitter beteilige sich daran, die Inhaftierten zum Hungerstreik aufzurufen und gegen die Vollzugsbeamten aufzuwiegeln. Gaby Hundelshausen von der Gruppe widerspricht: „Wir sagen den Leuten nur, dass sie, wenn sie in den Hungerstreik gehen, Kontakt zu uns aufnehmen sollen“. Der Redetext sei seit Jahren gleich, bisher habe es keine Beanstandungen gegeben. Hundelshausen kann sich nicht erklären, warum die Anstaltsleitung jetzt zu einem Besuchsverbot greift.
Als Reaktion auf den Offenen Brief hat nun das Strafvollzugsamt von der Anstaltsleitung eine Schilderung des Sachverhaltes angefordert. Vermutlich, so Justizbehördensprecherin Simone Käfer, gebe es „im Hintergrund noch andere Gründe“ für das Verbot. Ein solches kann schon erteilt werden, wenn nur der Verdacht besteht, der Besucher würde beim Gefangenen eine „feindliche Haltung“ gegenüber dem Vollzug hervorrufen.
Die letzten Besuchsverbote gegen sieben Mitglieder der Glasmoorgruppe wurden 1995 erlassen. Sie sind bis heute gültig. Erst im Dezember 2000 wurde bei einem anderen Mitglied eine Hausdurchsuchung durchgeführt – wegen des Verdachtes der Verleumdung eines Gefängnisarztes. Heike Dierbach
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