Abweisung gefordert

US-Anwälte wollen zügige Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter erreichen

NEW YORK/BERLIN rtr ■ Mehrere US-Anwälte haben juristische Schritte eingeleitet, um doch noch eine zügige Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter zu erreichen. Sie beantragten vor einem Bezirksgericht in New York erneut, ihre Entschädigungsklagen gegen deutsche Banken abzuweisen. Diese Klagen blockieren den Beginn der Auszahlungen an die hochbetagten Opfer. Der Entschädigungs-Beauftragte der Bundesregierung, Otto Graf Lambsdorff, sagte Reuters gestern, parallel dazu bereite die deutsche Seite die angekündigte Berufung gegen die Entscheidung der New Yorker Bezirksrichterin Kram vor. Diese hatte es am 7. März abgelehnt, die Klagen abzuweisen.

Eine „ausreichende Rechtssicherheit“ deutscher Firmen vor Sammelklagen in den USA ist nach dem Entschädigungsgesetz die Voraussetzung für den Beginn der Zahlungen. Kram hatte trotz einer Interessenerklärung der US-Regierung die Ablehnung einer Klage gegen deutsche und österreichische Banken abgelehnt und ihre Entscheidung damit begründet, dass die deutsche Wirtschaft die zugesagten 5 Milliarden Mark noch nicht beisammenhabe. Mittlerweile hat die Stiftungsinitiative der Wirtschaft den Betrag gesammelt.

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