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Krank durch Radar

Verwaltungsgericht gibt Klage eines Marinemechanikers gegen den Bund statt

SCHLESWIG dpa ■ Nach einem Pilotprozess wachsen die Chancen auf Entschädigung für Bundeswehrsoldaten, die bei der Wartung von Radargeräten verstrahlt wurden. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab einer Klage des ehemaligen Marineflieger-Mechanikers Hans-Jürgen Runge gegen den Bund statt. Der 60-Jährige kämpft seit Jahren darum, dass seine schweren Gesundheitsschäden als Dienstunfall anerkannt werden. „Das Gericht hat der Klage in der vorigen Woche stattgegeben“ (Az.: 11A 112/96), bestätigte Gerichtssprecherin Marion Koll gestern einen Bericht des Stern. Da das schriftliche Urteil noch nicht vorliege, könne sie über die Gründe für die Entscheidung noch nichts sagen. Wenn es dann vorliege, müsse die Bundesrepublik als formal Beklagte entscheiden, ob sie beim Oberverwaltungsgericht Schleswig Berufung einlegt.

Runge hatte das Radar von „Starfightern“ und „Tornados“ gewartet und war an unheilbaren Herzrhythmusstörungen, Immunschwäche und Nervenschäden erkrankt. Sollte das Urteil aus der ersten Instanz Bestand haben, könne nicht nur der 60-Jährige aus Eggebek mit einem finanziellen Ausgleich rechnen. Verteidigungsminister Scharping (SPD) gerate damit unter zunehmenden Druck, auch Dutzende andere ehemalige Bundeswehrangehörige zu entschädigen, die an Radaranlagen eingesetzt waren und an Krebs erkrankten, heißt es.

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