: Wer ist hier Redakteurin!?
Warum eine „WR“-Fotografin vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt, aber trotzdem rausgeschmissen wird
Die Fotografin der Westfälischen Rundschau, Sonja Zahnberg, wird ab 14. April arbeitslos sein. Warum ihr gekündigt worden ist, erklärt der WR-Betriebsrat in einem Rundschreiben so: Das Landesarbeitsgericht in Hamm habe in letzter Instanz die Auffassung des Betriebsrates bestätigt, „wonach die fotografierende Kollegin aufgrund ihrer konkreten Arbeit nicht in den Tarifvertrag für Angestellte in Zeitungsverlagen“ gehöre, sondern als Bildredakteurin zu beschäftigen und zu bezahlen sei. Eine Verlagsangestellte verdient immerhin ca. 1.400 Mark netto monatlich weniger als eine Redakteurin, abgesehen von unterschiedlichen Vertragsbedingungen.
Bei ihrer Einstellung vor zwei Jahren hatte der Betriebsrat laut Eigenaussage bereits Protest eingelegt und der Eingruppierung als Angestellte widersprochen. Um sich abzusichern, zog der Großverlag vor das Arbeitsgericht Dortmund, danach vor das Landesarbeitsgericht Hamm. Aber beide Instanzen stimmten der Aussage des Betriebsrates zu: Der habe zwar ja zu der Einstellung der Fotografin gesagt, sich aber entschieden gegen die Einordnung als Angestellte ausgesprochen.
Für den Verlag ist die Konsequenz klar: Da keine BildredakteurInnen mehr eingestellt werden, muss Frau Zahnberg, sofern sie nicht Angestellte bleiben will, entlassen werden. Der Betriebsrat hat jedoch noch mehr zu bemängeln: Eigentlich, laut „Betriebsverfassungsgesetz“, müssen die Gründe für eine Kündigung vorher dem Betriebsrat vorgelegt werden. Auch das sei nicht passiert, erklärt der Betriebsratsvorsitzende Malte Hinz in dem Schreiben und fordert den Zeitungsverlag Westfalen darum auf, die Entlassung zurückzunehmen.
Es gehe also um eine grundsätzliche Frage, so Hinz am Dienstag. Der Streit zwischen Betriebsrat und Verlag geht jedenfalls erst mal weiter. JENNI ZYLKA
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