Haft für Quäler von Behindertem

BRAUNSCHWEIG dpa ■ Das Jugendschöffengericht Braunschweig hat gestern drei Jugendliche wegen Beleidigung eines geistig Behinderten sowie wegen Diebstahls und Volksverhetzung verurteilt. Zwei 16-Jährige und ein 18-Jähriger hatten den Behinderten auf offener Straße bespuckt und mit Knallkörpern beworfen. Zudem hatten sie Straßenbahnfahrgäste durch rechte Sprüche belästigt und mehrere Ladendiebstähle begangen. Einer der 16-Jährigen muss für 2 Jahre in Haft, der andere für 15 Monate. Die Strafen dürften nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Haft auf die vorbestraften Jugendlichen erzieherisch einwirken solle, sagte der Richter. Das gelte auch für den 18-Jährigen. Seine 18-monatige Haftstrafe werde dennoch zur Bewährung ausgesetzt, damit er eine Therapie fortsetzen und einen Schulabschluss nachholen kann.