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Viel doppelte Moral

Bundestag debattiert heftig über die Unterschrift von Renate Künast gegen den Paragraphen 129 a

BERLIN dpa ■ Die Bundestagsmehrheit der rot-grünen Koalition hat gestern einen FDP-Antrag, Verbraucherschutzministerin Künast solle sich von ihrer vor einem Jahr geleisteten Unterschrift gegen den Paragraphen 129 a distanzieren, abgelehnt.

Der Aufruf forderte seinerzeit Haftverschonung für sechs Personen, die Ende 1999 unter dem Verdacht festgenommen worden waren, den linksextremistischen „Revolutionären Zellen“ angehört zu haben. Außerdem wurde in dem Aufruf die Abschaffung des Paragrafen 129 a im Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gefordert.

Die FDP warf Künast vor, sie zeige ein „verfassungswidriges Rechtsverständnis“. Der Rechtsexperte der CDU, Norbert Geis, bescheinigte Künast in der halbstündigen erregten Debatte eine „miserable Verfassungsgesinnung“. Ihre Unterschrift sei „ein Anschlag auf die Unabhängigkeit der Justiz“.

Der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz warf der FDP vor, sie wolle mit ihrem Antrag gegen Künast „Zensur und einen Menschen persönlich beschädigen“. Zu den Unterzeichnern des Aufrufs gehörten damals die heutige Grünen-Vorsitzende Claudia Roth, Gregor Gysi und zahlreiche Organisationen wie die Humanistische Union, in dessen Beirat prominente FPD-Mitglieder wie Burkhard Hirsch und die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sitzen.

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