: Soldaten als Frauenhändler angeklagt
In bewaffneten Konflikten werden Frauen zunehmend zu Opfern sexualisierter Gewalt. UNO-Bericht vorgelegt
GENF taz ■ In bewaffneten internationalen oder innerstaatlichen Konflikten werden Frauen und Mädchen immer häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt, Zwangsprostitution und anderen Formen des Missbrauchs. Täter sind zunehmend auch Blauhelme und Nato-Soldaten. Dies erklärte die Sonderbeauftragte der UNO-Menschenrechtskommission für Gewalt gegen Frauen, Radhika Coomaraswamy, am Montag in Genf bei der Vorstellung ihres Berichtes über die Entwicklung seit 1997.
Deutlich zugenommen hat insbesondere die Beteiligung von UNO- oder Nato-Soldaten am Handel mit Mädchen und Frauen, betonte Coomaraswamy unter Verweis auf Fälle aus dem Kosovo, Kambodscha, Sierra Leone sowie Zentralafrika. Der „Verhaltenskodex“, auf den Friedenstruppen insbesondere der UNO bislang verpflichtet werden, sei offensichtlich unzureichend, kritisierte die UNO-Sonderberichterstatterin. Sie empfiehlt ein „zusätzliches Bewusstseinstraining für alle Soldaten in internationalen Missionen, damit sie begreifen, welches Verhalten – sei es im Dienst oder während der Freizeit – nicht tolerierbar ist“. Unterbunden werde müsse auch der Besuch lokaler Bordelle durch Angehörige internationaler Truppen. „Die Friedenshüter haben die Verpflichtung, die Rechte der Bevölkerung in ihren Stationierungsländern zu sichern. Üben sie selbst Gewalt aus, verliert die örtliche Bevölkerung das Vertrauen“, sagte Coomaraswamy.
„Erheblich verschärft“ hat sich nach ihrer Darstellung auch das Problem der Mädchensoldaten. Im Sudan und in weiteren 29 Staaten würden Mädchen derzeit zum Kriegsdienst in nationalen Streitkräften oder in Bürgerkriegsarmeen gezwungen. Oft müssten sie zudem den männlichen Soldaten als Sex- und Haushaltssklavinnen zur Verfügung stehen.
Unter den Menschen, die in den letzten vier Jahren in Folge bewaffneter Konflikte in ihrem Heimatland vertrieben wurden, registrierte die UNO-Berichterstatterin einen „deutlichen Anstieg“ der Zahl von Mädchen und Frauen, die dann in den Flüchtlingslagern „extrem häufig“ Opfer von Gewalt würden. Als „einzigen Lichtblick“ wertete Coomaraswamy die Verurteilungen sexualisierter Gewalttaten durch das Jugoslawientribunal der UNO in Den Haag sowie die Tatsache, dass derartige Vergehen auch im Statut für den Internationalen Strafgerichtshof eindeutig als Kriegsverbrechen beziehungsweise als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert wurden. ANDREAS ZUMACH
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