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Streit um grünen Punkt

Brüssel wirft dem Dualen System Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor. DSD will dagegen klagen

BRÜSSEL/BERLIN afp/taz ■ Die Geschäftspraxis des Grüne-Punkt-Vermarkters Duales System Deutschland (DSD) verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Das DSD missbrauche seine marktbeherrschende Stellung bei der Entsorgung von Verpackungsmüll zu Lasten von Wettbewerbern, erklärte die Europäische Kommission nach einer Überprüfung des Unternehmens gestern in Brüssel. Dies gelte für Fälle, in denen das DSD auch dann Lizenzgebühren für den grünen Punkt verlange, wenn es selbst die Verpackungen gar nicht entsorge. Ein Bußgeld verhängte die Kommission zunächst aber nicht.

Die DSD AG will gegen die Entscheidung der Kommission klagen. „Für uns ist das ein massiver Eingriff in die Markenrechte des Dualen Systems“, sagte der Vorstandsvorsitzende Wolfram Brück gestern in Köln. Die Entscheidung der Kommission würde laut DSD bedeuten, dass das Unternehmen keinerlei Finanzierungssicherheit mehr besäße, weil jede vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Hinweis auf „Selbstentsorgung“ einseitig ohne Überprüfung gekündigt und die entrichteten Lizenzgebühren zurückgefordert werden könnten. „Es gibt wohl kein Unternehmen auf der Welt, das nach solchen betriebswirtschaftlichen Prinzipien arbeiten würde“, meinte Brück.

Leidtragender dieser Entscheidung sei der Verbraucher. Der könne nun nicht mehr sicher sein, dass mit dem grünen Punkt gekennzeichnete Verpackungen auch tatsächlich in das Duale System gehörten. Außerdem zeigten alle Erfahrungen, dass die Verbraucher ihre Verpackungen nicht zum Laden zurückbringen. Dies sei aber Voraussetzung, damit auch Selbstentsorger die hohen Verwertungsquoten erreichen, die die Verpackungsverordnung vorschreibt. DSD sammelt Verpackungen und verwertet sie – zum Beispiel zu Parkbänken.

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