: Diskriminierung ist rechtens
Nach Ansicht der EU hat die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin zu Recht ein iranisches Ehepaar mit begrenzter Aufenthaltsgenehmigung als Mieter abgelehnt. Es gebe kein europäisches Gemeinschaftsrecht, das speziell den Zugang von Nicht-EU-Bürgern zum öffentlichen Wohnungsbau regele, erklärte der EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitorino, auf eine Anfrage der Potsdamer Grünen-Abgeordneten Elisabeth Schroedter. Die Berliner Praxis widerspreche daher nicht den Bestimmungen der Charta der Grundrechte der EU.
Laut Anfrage der Abgeordneten hatte die Wohnungsbaugesellschaft, die dem Land Berlin gehört, die Bewerbung der Iraner für eine Wohnung abgelehnt. Als Begründung hieß es, dass keine Bewerber berücksichtigt werden könnten, die nur begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland besäßen. Die Wohnungsbaugesellschaft argumentierte, sie schließe nur langfristige Mietverträge ab. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen