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Diskriminierung ist rechtens

Nach Ansicht der EU hat die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin zu Recht ein iranisches Ehepaar mit begrenzter Aufenthaltsgenehmigung als Mieter abgelehnt. Es gebe kein europäisches Gemeinschaftsrecht, das speziell den Zugang von Nicht-EU-Bürgern zum öffentlichen Wohnungsbau regele, erklärte der EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitorino, auf eine Anfrage der Potsdamer Grünen-Abgeordneten Elisabeth Schroedter. Die Berliner Praxis widerspreche daher nicht den Bestimmungen der Charta der Grundrechte der EU.

Laut Anfrage der Abgeordneten hatte die Wohnungsbaugesellschaft, die dem Land Berlin gehört, die Bewerbung der Iraner für eine Wohnung abgelehnt. Als Begründung hieß es, dass keine Bewerber berücksichtigt werden könnten, die nur begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland besäßen. Die Wohnungsbaugesellschaft argumentierte, sie schließe nur langfristige Mietverträge ab. DPA

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