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URTEIL/WACHPERSONAL
: Vita nur ohne Lücken

Private Wachdienste, die Personal für den Dienst an der Waffe einstellen, müssen die Bewerber sorgfältig unter die Lupe nehmen. Ein lückenloser Lebenslauf gehört dazu, so der Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil (AZ: VI ZR 373/99 – 20. 01. 01). (dpa)