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Gepflegte Überstunden

■ ver.di kritisiert 20-Stunden-Dienste in Hamburgs Krankenhäusern

Von 7 bis 15.30 Uhr steht Thomas Haul im OP. Ein Busfahrer hätte in dieser Zeit mindestens eine Pause. Aber Haul ist Anästhesiepfleger im AK Barmbek, und „die Operationen kommen Schlag auf Schlag“. Nach der Schicht folgt mindestens einmal pro Woche ein Bereitschaftsdienst. Das ist die Zeit, in der er weniger verdient als während einer normalen Schicht, weil er ja nur bereit sein soll. So die Theorie. „Meist sind schon zwei Notoperationen angekündigt, im Laufe der Nacht kommen noch welche dazu.“ Zeit zum Schlafen habe er da kaum. Nach 24 Stunden geht er dann nach Hause. Das ist nicht nur anstrengend, sondern nach Meinung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch illegal.

ver.di fordert, endlich umzusetzen, was Europäischer Gerichtshof und ein Gothaer Gericht entschieden haben, dass nämlich Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, weshalb 24-Stunden-Schichten verboten oder mit Überstundenzuschlägen entlohnt werden müssten. Die Gewerkschaft unterstützt ab sofort, wenn Mitglieder diese Ansprüche geltend machen oder gegen zu lange Arbeitszeiten klagen. Ver.di will so Druck auf die Krankenhäuser ausüben.

Die sehen sich nicht in der Pflicht: Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, erklärt, dass das Urteil in Spanien sich auf ein anderes Vergütungssystem als das deutsche bezog, „und das Gothaer Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn es geht in die nächsthöhere Instanz“. Zurzeit spächen die EU-Minister über eine Änderung der Arbeitszeitgesetze. „Da ist die Bundesregierung in der Pflicht.“

Und selbst wenn die allein in Hamburg bis zu 500 erforderlichen Stellen für Pflegekräfte geschaffen würden, sie blieben unbesetzt. Und selbst wenn es genügend Fachkräfte gäbe, die Krankenkassen könnten sie nicht bezahlen. „Das ist eine schwierige Konstellation, aber wir können keine illegalen Beschäftigungspraktiken zulassen“, sagt Wolfgang Rose, Hamburgs ver.di-Chef. san

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