: Riesters Reform unter Dach und Fach
Auch der Bundesrat stimmt der Rentenreform zu. Ab dem Jahr 2002 wird die private Altersvorsorge gefördert
BERLIN taz/dpa/rtr ■ Nach der Steuerreform ist das zweite wichtige Reformwerk der rot-grünen Regierung beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte gestern dem nachgebesserten Gesetzespaket für die Rentenreform zu.
Mit Berlin und Brandenburg stimmten auch zwei Länder für die Reform, die von einer großen Koalition aus CDU und SPD regiert werden. Bremen enthielt sich dagegen der Stimme. Zuvor hatte bereits der Bundestag mit rot-grüner Mehrheit die Reformvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss verabschiedet.
Bundeskanzler Gerhard Schröder dankte Arbeitsminister Walter Riester (SPD), dass er gegen alle Widerstände „ein wirklich großes Reformwerk“ durchgesetzt habe. Dass auch Landesregierungen mit CDU-Beteiligung zustimmten, freue ihn. Riester erklärte: „Mit diesem Bundeskanzler arbeite ich sehr gut zusammen und es macht Spaß.“ CDU-Chefin Angela Merkel zeigte sich nicht enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der Länder Berlin und Brandenburg. „Wir haben aus der Steuerreform gelernt, dass wir keine Mehrheit im Bundesrat haben.“ Sie gebe aber der Rentenreform keine anderthalb Jahre. Die neuen Regelungen stünden bald wieder auf dem Prüfstand.
Mit der Verabschiedung in der Länderkammer kann die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge im kommenden Jahr beginnen. Wer privat Geld fürs Alter zurücklegt, kann dabei mit steuerlichen Förderungen rechnen. Schlechter Verdienende bekommen Zulagen. Von Amts wegen wird geprüft, welche Variante günstiger ist.
Auch Wohneigentum kann künftig mit einem so genannten Zwischenentnahmemodell aus der staatlich geförderten Privatvorsorge mitfinanziert werden. Aus dem in einem Altersvorsorgevertrag bereits angesparten Kapital können dabei mindestens 20.000 Mark und maximal 100.000 Mark für die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Spätestens im zweiten Jahr nach dem Kauf muss aber damit begonnen werden, die gleiche Summe wieder in Raten in den Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.
Die Abwicklung der staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge wird der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) übertragen. Damit wird Kritik der Länder Rechnung getragen, die erheblichen Mehrbedarf an Personal für ihre Finanzverwaltungen vermeiden wollten. Der Personalbedarf für die zentrale Verwaltung des Zulagenwesens wird auf etwa 1.000 Kräfte geschätzt.
Die CDU/CSU hatte vor der Abstimmung unter anderem moniert, dass die steuerliche Freistellung der Altersvorsorge nach wie vor besser Verdienende begünstige. So bekäme beispielsweise eine Verkäuferin mit einem Einkommen von 3.000 Mark im Jahr 2008 eine Zulage von monatlich 25 Mark. Ihr Chef mit einem Einkommen von mehr als 8.000 Mark könne hingegen mit einem Steuervorteil von monatlich über 130 Mark rechnen. Diese Ungleichheit ist auf die steuerliche Progression zurückzuführen: Danach schlagen Freibeträge bei besser Verdienenden immer mehr zu Buche als Zuschläge bei schlechter Gestellten. BD
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