: Einigung im Gartenhaus
Das Bundesministerium gab bekannt: Die geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute kommen in dieser Legislaturperiode unter das Dach einer öffentlich-rechtlichen Stiftung
Zwei kleine DIN-A 4-Blätter am Eingang wiesen den Weg. Die Direktoren der Deutschen Historischen Institute wurden von 10 bis 12 Uhr in das Gartenhaus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gebeten, die Journalisten in den fünften Stock des Hauses Hannoversche Straße 30. Hier unterm Dach, im ehemaligen Atelier des Architekten der Berliner Philharmonie, Hans Scharoun, gaben Edelgard Bulmahn und der Münchner Historiker Winfried Schulze ab halb eins das Ergebnis der Gartenhausgespräche bekannt. Und siehe da: Bis zum Ende der Legislaturperiode werden die Institute in Rom, Paris, London, Warschau, Washington, Tokio und Beirut unter dem Dach einer öffentlich-rechtlichen Stiftung vereinigt werden. Das Kunsthistorische Institut in Florenz übernimmt die Max-Planck-Gesellschaft. Trotz einigen publikumswirksamen Sträubens der Direktoren und eines Briefes, den vierzig Historiker an die Ministerin geschrieben haben, war innerhalb von nur zwei Stunden alles paletti.
Durch die Option einer öffentlich-rechtlichen anstelle einer privaten Stiftung, so die gar energisch auftretende Ministerin, soll das größte Bedenken der Institutsleiter ausgeräumt worden sein. Des Weiteren sei die Zusammensetzung des Stiftungsrates zu ihrer Zufriedenheit geklärt, in dem Wissenschaftler die Mehrheit bilden. Die Max-Planck-Gesellschaft, die Alexander-von-Humboldt-Stiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft entsenden je zwei fachnahe Wissenschaftler, drei Vertreter sind aus dem Kreis der Beiratsvorsitzenden der Auslandsinstitute zu bestimmen, schließlich benennt der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft einen Vertreter aus der Wirtschaft. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit. Der Stiftungsratsvorsitzende ist ein fachnaher Wissenschaftler, der auf Vorschlag des Stiftungsrates vom zuständigen Bundesminister ernannt wird.
Dezidiert sei man nicht an einer Änderung der Institutsprofile interessiert, erläuterte Winfried Schulze, der das Stiftungskonzept entwickelt hat. Neben dem altbekannten und berühmten Institut in Rom, das sich etwa um die Forschung zur römischen Kirchengeschichte und zu den Vatikanakten verdient gemacht hat, werden das 1964 gegründete Institut in Paris, das 1975 eröffnete Londoner Institut sowie die auf Initiative von Helmut Kohl gegründeten Historischen Institute in Washington (1987) und Warschau (1993) ihre eher zeitgeschichtlich orientierten Forschungen, die zwar vorrangig die Geschichte des Gastlandes meinen, aber auch um die Vermittlung deutscher Geschichte bemüht sind, wie bisher fortsetzen. Freilich, die ehemals unbegrenzt mögliche Amtszeit ihrer Direktoren beträgt nun fünf Jahre mit der Möglichkeit einer Wiederberufung für eine weitere Amtsperiode. Nur bei ihrer Besetzung, nicht aber bei den anderen dauerhaften Mitarbeitern, hat das Ministerium Vetorecht.
Wenn die Häuser erst der Stiftung angehören, seien sie anders als heute von Kürzungen im Personal- oder Finanzetat des Ministeriums nicht mehr betroffen, suchte Bulmahn einen Vorteil der Neuregelung herauszustellen. Nur, wie das eben so ist beim Staatshaushalt – und wie es das Beispiel Goethe-Institut InterNationes zeigt –, das Parlament kann eben auch am Etat der Stiftung oder des Vereins kürzen. Die Bekundung von Winfried Schulze, er stehe für den Vorsitz des Stiftungsrates zu Verfügung, zeugt von keinem gutem Stil. So schwierig es sein mag, aber von demjenigen, der die Neustrukturierung konzipiert, würde man annehmen, er weiß, dass er sich damit von einer späteren Funktion ausschließt. Alles andere ist uncool.
BRIGITTE WERNEBURG
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