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Kein Marihuana für Kranke

Das oberste US-Bundesgericht verbietet Organisationen, Marihuana an Schwerkranke abzugeben. Die Bundesstaaten fühlen sich bevormundet

BERLIN taz ■ Marihuana bleibt in den USA ausnahmslos illegal: Das Oberste Bundesgericht in Washington hat am Montag entschieden, dass auch bei „medizinischer Notwendigkeit“ kein Marihuana ausgegeben werden darf.

Das Urteil verbietet der „Oakland Cannabis Buyers’ Cooperative“, die Droge an Schwerkranke zu verteilen, selbst wenn die Ärzte dazu raten. Die Kooperative im kalifornischen Oakland wurde 1996 mit Zustimmung der Stadtverwaltung gegründet. Sieben US-Staaten waren danach dem kalifornischen Modell gefolgt. 1998 hatte das Justizministerium in Washington eine einstweilige Verfügung gegen die Einrichtung solcher Organisationen beantragt.

Streng genommen hat die Entscheidung der Richter nur die Verteilung durch Organisationen verboten. Ob es zulässig ist, wenn Schwerkranke selbst die Pflanzen züchten oder die Staaten die Abgabe übernehmen – das bleibt unklar. Zumindest Nevada und Maine denken nach Informationen der New York Times über ein eigenes Verteilsystem von Marihuana nach.

Bei dem Urteil geht es auch um Zuständigkeiten. Kalifornien fühlt sich bevormundet: Traditionell kümmern sich die Staaten selbst um die Gesundheit ihrer Bürger, und genau da mischt sich das Urteil ein, sagte der kalifornische Generalstaatsanwalt Bill Lockyer der Washington Post. Mit dieser Meinung ist Kalifornien nicht allein. Der damalige Gouverneur von Texas hat 1998 in der Diskussion um Marihuana als Medikament gesagt: „Ich glaube, jeder Staat sollte die Entscheidung selbst fällen.“ Jetzt ist George W. Bush Präsident und unterstützt das Vorgehen des Bundesjustizministeriums. UK

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