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Schleuser in den Knast

Europäische Union einigt sich auf eine Mindeststrafe für Menschenschmuggel von acht Jahren Haft

BRÜSSEL dpa ■ Für Menschenschmuggel in schwersten Fällen drohen den Tätern künftig in der ganzen Europäischen Union sechs bis acht Jahre Haft. Auf einen entsprechenden Strafrahmen einigten sich die Innen- und Justizminister am Dienstag in Brüssel.

Helfer oder Organisatoren eines illegalen Grenzübertritts müssen dem Ministerbeschluss zufolge EU-weit mit einer Höchststrafe von mindestens acht Jahren rechnen. Ausnahmen sind für Länder wie Schweden oder die Niederlande vorgesehen, deren Rechtssystem für vergleichbare Taten geringere Strafen vorsieht. Dort sollen sich die Richter an einer Höchststrafe von mindestens sechs Jahren Gefängnis für Menschenschmuggel in schweren Fällen orientieren.

Anders als für den Menschenschmuggel einigten sich die Minister nicht auf einen einheitlichen Strafrahmen für den – schwerer wiegenden – Menschenhandel. Die Strafen für die sexuelle oder wirtschaftliche Ausbeutung illegal Eingereister bleiben demnach in den 15 EU-Staaten auf absehbare Zeit sehr unterschiedlich.

In ihren Beschluss zum Menschenhandel nahmen die Minister auch eine humanitäre Klausel auf. Fluchthelfer, die Menschen aus einer Notlage befreien und ohne Gewinnabsicht illegal in die EU bringen, brauchen demnach nicht bestraft zu werden. Eine gemeinsame Linie legten die Minister zudem für die Bestrafung von Fluglinien fest, die Menschen ohne gültige Papiere in die EU bringen.

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