: Vorteil für Mütter
Geplantes Job-Aqtiv-Gesetz soll Müttern beim Arbeitslosengeld helfen. Kurze Jobzeiten genügen
BERLIN taz ■ Wer schwanger ist und bislang nicht gearbeitet hat, tut möglicherweise bald gut daran, vor der Entbindung wenigstens ein paar Wochen in einem Angestelltenverhältnis zu jobben. Geht die Frau nämlich danach in den Erziehungsurlaub, erwirbt sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das geht aus den Eckpunkten zur Reform der Arbeitsförderung hervor, die Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) am Donnerstag vorgestellt hatte und über deren genaue Ausgestaltung jetzt die Regierungsfraktionen beraten.
Bisher muss man in den den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erlangen. Künftig aber wird die Erziehungszeit zu dieser Anwartschaft hinzugerechnet. Ist eine Frau beispielsweise vor der Geburt nur sechs Monate fest angestellt und erzieht dann zwei Jahre lang ihr Kind, wird sie später so behandelt, als hätte sie zuvor zweieinhalb Jahre fest gearbeitet: Nach den zwei Erziehungsjahren hat sie auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bisher hatten nur Mütter einen Anspruch, die vor der Geburt schon die zwölf Monate Anwartschaft erfüllt hatten. Wie bereits bisher gesetzlich festgelegt, bleibt dieser Anspruch auch weiterhin erhalten, wenn für ein Kind eine dreijährige Erziehungspause genommen wurde. Die Eckpunkte zur Reform der Arbeitsförderung, das so genannte Job-Aqtiv-Gesetz, werden jetzt von den Bundestagsfraktionen beraten. Wie der neue Anspruch finanziert werden soll, ist noch ungeklärt. Das neue Gesetz soll im Jahr 2002 kommen.
BD
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