Verbuchter Betrug?

■ Weiter Tauziehen um Erwerbslosenverein

Der Chef des „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und selbsthilfegruppen“, DGB-Vorsitzender Erhard Pumm, hofft, die Arbeitslosenbetreuung trotz der sogenannten „Lachsbrötchen-Affäre“ und der Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs im DGB-Haus erhalten zu können. „Das hat absoluten Vorrang“, sagte Pumm gestern der taz hamburg. Dabei sei „egal, unter welchen Bedingungen es weiter geht, Hauptsache die Erwerbslosen sind nicht die Leidtragenden“. Unter dieser Prämisse möchte er auch seine Rücktrittsandeutungen vom Vereinsvorsitz und die Suspendierung von Geschäftsführer Helmuth Dieckwisch am Freitag verstanden wissen.

Pumms Angaben zufolge hat das Arbeitsamt inzwischen signalisiert, dass es auch in Zukunft „grundsätzlich“ bereit sei, die Erwerbslosenbetreuung im DGB-Haus, die hohe Anerkennung besitze, weiter zu finanzieren. Ob dies nun mit einer „kommissarischen Geschäftsführung“ oder sogar durch einen neuen Verein geschehe, werde derzeit ausgelotet.

Der DGB-Chef bekräftigte nochmals, dass die Sozialbehörde seit Jahren alles über die Buchführung des Vereines gewußt habe. Zwischen Pumm (SPD) und SPD-Sozialsenatorin Karin Roth war es zum Streit gekommen, weil die Behörde aufgrund des öffentlichen Drucks die Zuwendungen für den Verein einfrieren will. „Der Behörde lagen alle Rechnungsvorgänge bis hin zu den ÖTV-Lachsschinkenbrötchen vor“, beteuerte Pumm in Anspielung auf die Roth-Erklärung, von Einnahmen des Vereins aus Bewirtungsaufträgen des DGB nichts gewusst zu haben. „Belege befinden sich in allen Kassenbüchern und Journalen,“ bekräftigte Pumm.

Auch seien die Einnahmen laut Wirtschaftsexperten unter „Spenden“ korrekt verbucht worden. „Es kann also von Subventionsbetrug, der auch noch verbucht worden wäre, keine Rede sein.“ Der einzige Fehler aus heutiger Sicht sei, dass die so genannten „Party-Service-Aufträge“ nicht per „Projektantrag“ der Behörde gemeldet worden seien. Dies führt der DGB-Chef auf die „hochgradig komplizierten ABM-Zuwendungsrichtlinien“ zurück. Ein hoher Arbeitsamtbeamter habe ihm wörtlich gesagt: „Wenn wir alle Träger darauf überprüfen würden, würde es keine mehr geben.“ Kai von Appen