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Ficken ist politischer als Liebe

Verwaltungsgericht erkennt Entscheidung des Senats an: Love Parade ist keine politische Demonstration. Bei der Fuck Parade ist das anders: Sie erhielt den Segen des Gerichts als politische Kundgebung. Planetcom will in die nächste Instanz gehen

von TILMAN STEFFEN

Die Love Parade ist keine politische Demonstration. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin gestern entschieden. Zeitgleich billigten die Richter der Konkurrenzveranstaltung Fuck Parade den der Status einer politischen Kundgebung zu.

Beiden Events war im Mai von der Versammlungsbehörde des Senats die Zulassung als Demonstration verweigert worden. Darauf zogen sowohl der Love-Parade-Veranstalter Planetcom GmbH als auch der Fuck-Parade-Initiator Martin Kliehm vor das Verwaltungsgericht, um per Eilentscheidung den Demonstrationsstatus prüfen zu lassen. Dessen Erste Kammer entschied gestern, dass es sich bei der Love Parade (Motto: „Join the Love Republic/Beteilige dich an der Liebes-Republik) um eine „rein unterhaltende, kommerzielle Veranstaltung“ handele. Der Planetcom GmbH als „einer am Wirtschaftsleben teilnehmende Kapitalgesellschaft“ gehe es um den finanziellen Gewinn. Zudem erschließe sich dem unbefangenen Beobachter nicht, „dass eine und vor allem welche Meinung“ kundgetan werden solle. Es gehe lediglich darum, eine möglichst große Zahl von Interessenten zur Teilnahme zu bewegen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Fuck Parade bescheinigten die Robenträger dagegen die ernsthafte Absicht einer gemeinsamen, nach außen hin erkennbaren Meinungskundgabe. Das Anliegen der Hardcore-Techno-Anhänger sei im Vorfeld deutlich vertreten und verbreitet worden. Zudem sollen auf der Fuck Parade am 14. Juli mit 20.000 Flyern gegen die Schließung von Clubs, die Auflösung von Partys und die Love Parade als „Pseudodemo“ protestiert werden. Startgelder für die mitfahrenden Wagen oder Werbeeinnahmen wie bei der Love Parade seien nicht geplant, was den nichtkommerziellen Charakter verdeutliche.

Fuck-Parade-Veranstalter Kliehm reagierte gestern erleichtert auf das Urteil. Es sei eingetroffen, was er im Grunde erwartet habe, sagte er der taz. Das Gericht habe bestätigt, dass man auch ohne Redebeiträge demonstrieren könne. Ob die Versammlungsbehörde gegen den Richterspruch in Revision geht, war gestern nicht zu erfahren. Man prüfe das Urteil zunächst intensiv, sagte ein Sprecher des Innensenators.

Love-Parade-Sprecher Enric Nitzsche kündigte gestern an, dass die Veranstalter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werden. Vorsichtshalber hatte Planetcom den Raverumzug nach dem Demonstrationsverbot des Senats am 22. Mai als kommerzielle Veranstaltung für den 21. Juli angemeldet. Parallel wurde aber auch angekündigt, das Demonstrationsrecht notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstreiten.

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