: 30 Mark Zuschlag
Gesetz zur Familienförderung passiert Bundestag. Familien sollen entlastet werden. Doch Alleinerziehende und Sozialhilfeempfänger profitieren nicht
von STEPHANIE VON OPPEN
Regierung und Opposition lieferten sich nochmal den obligatorischen Schlagabtausch, dann hatte das Gesetz zur Familienförderung den Bundestag endgültig passiert – ohne Gegenstimmen. Man wolle ja nicht gegen die Erhöhung des Kindergeldes votieren, rechtfertigten die Abgeordneten von FDP, PDS und CDU/CSU ihr Abstimmungsverhalten. Alles andere sei allerdings „Schrott“, kommentierte Ina Lenke, familienpolitische Sprecherin der FDP, die neuen Regelungen.
Das Gesetz sieht eine Kindergelderhöhung von 30 Mark für das erste und zweite Kind vor. Außerdem soll der Kinderfreibetrag von 6.912 Mark auf 7.134 Mark pro Jahr steigen. Der allgemeine Betreuungsfreibetrag von 3.024 Mark wird mit einem neuen Erziehungsfreibetrag von 1.188 Mark verknüpft. Dabei fällt die Altersgrenze von 16 Jahren weg. Neu ist der so genannte erwerbsbedingte Betreuungsfreibetrag, der für berufstätige Alleinerziehende sowie für den Fall, dass beide Elternteile berufstätig sind, gilt: Wenn die Kosten für die Betreuung von bis zu 14-Jährigen über den allgemeinen Betreuungsfreibetrag hinausgehen, können in Zukunft bis zu 3.000 Mark zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden.
Durch diese Maßnahmen werden Bund, Länder und Gemeinden mit 7,5 Milliarden Mark jährlich belastet. Diese Summe soll zum Teil durch Einsparungen gegenfinanziert werden. So sind Haushaltshilfen in Zukunft nicht mehr absetzbar. Der Ausbildungsfreibetrag von bisher jährlich 4.200 Mark soll durch einen reduzierten Freibetrag von 1.807 Mark ersetzt werden und nur für Kinder gelten, die ihre Ausbildung auswärts absolvieren. Außerdem wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende bis 2005 schrittweise abgeschmolzen. Besonders letztere Regelung stieß bei CDU und PDS auf Ablehnung. Eine Alleinerziehende, die 2.000 Mark verdiene, habe dann 50 Mark weniger, rechnete Gregor Gysi (PDS) vor. Das Gesetz treffe besonders „alle besserverdienenden Alleinerziehenden“ , klagte Ilse Falk von der CDU.
Die PDS kritisierte zudem, dass das zusätzliche Kindergeld mit der Sozialhilfe verrechnet werden soll. Dies hatten innerhalb der Koalition zuvor auch die Grünen moniert, konnten sich aber nicht, wie bei der letzten Kindergelderhöhung, gegen die SPD durchsetzen.
Nach Ansicht aller Oppositionsparteien ist die Kindergelderhöhung zu gering ausgefallen. Außerdem äußerten sie einhellig ihren Unmut darüber, dass nur das erste und zweite Kind davon profitieren. Ein noch höheres Kindergeld würde zu einer höheren Staatsverschuldung führen, die diese Kinder später wieder abzahlen müssten, konterte Finanzminister Hans Eichel: „Das heißt nämlich Kindergeld auf Pump.“
Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, forderte als nächsten Schritt weitere Entlastungen für sozial schwache Familien. Dazu will sie das Ehegattensplitting für Doppelverdiener ohne Kinder einschränken.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen