Einigung beim Finalen Rettungsschuss

■ Heftige Kritik von den Grünen: Entwicklung verschlafen

Der Koalitionsausschuss musste kein zweites Mal zusammen kommen: Übers Wochenende haben sich CDU und SPD über den „Finalen Rettungsschuss“ geeinigt. Im August kann das Parlament jetzt das Polizeigesetz verabschieden – mit dem Passus, dass der finale Rettungsschuss erlaubt ist. Diese neue Regelung soll den Polizisten mehr Rechtssicherheit geben.

„Ich bin froh, dass die SPD ihre jahrelange Blockade aufgegeben hat“, kommentierte CDU-Fraktionssprecher Jens Eckhoff gestern den Kompromiss. Auch die Junge Union jubelte: „Das neue Polizeigesetz wird eine stark christdemokratische Handschrift tragen und mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kriminalität geben.“

Durchgesetzt hat sich die SPD offenbar nur mit einem Punkt. Der tödliche Schuss darf vom Einsatzleiter der Polizei nicht angeordnet werden. Jeder Polizist entscheide selbst, wann er schießt.

Die Bremer Grünen dagegen bewerteten den Koalitions-Konsens als reine Parteitaktik. Schließlich hätten jetzt „weder BügerInnen mehr Schutz, noch Polizeibeamte mehr Rechtssicherheit“, erklärte ihr innenpolitische Sprecher Matthias Güldner. Denn die 'Zulässigkeit' des Todesschusses hätte es auch ohne diese Formel faktisch schon jetzt gegegen. Aber die um 7,5 Prozent gestiegene Kriminalitätsrate in Bremen würde damit auf keinen Fall saniert, „sondern nur die Wahlaussichten von CDU und SPD“, kontert Güldner.

Der Hauptvorwurf der Opposition: Die große Koalition habe seit dem Gladbecker Geiseldrama nicht viel gelernt und hinke mit ihrer Debatte der Entwicklung hoffnungslos hinterher: „Heute sind bei Geiselnahmen hochspezialisierte Psychologenteams im Einsatz, um den letzten Ausweg Todesschuss zu vermeiden.“ Die Grünen kündigten zum Polizeigesetz bereits einen umfassenden Änderungsantrag an. Statt dem finalen Rettungsschuss geht es ihnen vor allem um das „Wegweisungsrecht“ für gewaltätige Ehemänner. pipe