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Ausländerbehörde ignoriert Urteil

Die Hamburger Ausländerbehörde hat erneut das Alter eines nach eigenen Angaben 15-jährigen Flüchtlings auf genau 16 festgelegt – obwohl das Hamburger Verwaltungsgericht diese Praxis im Juni als „zynisch“ kritisiert und festgestellt hatte, das damit nicht den „Grundsätzen des Minderjährigenschutzes Rechung getragen wird“. Wie jetzt bekannt wurde, sprach am 6. Juli ein Junge aus Sierra Leone bei der Behörde vor, begleitet von einem Mitarbeiter des Café Exil. Der Junge hatte sich an die Einrichtung mit der Bitte um Hilfe gewandt. Laut Aussage dessen ehrenamtlichen Begleiters zweifelte die Sachbearbeiterin das Alter des Flüchtlings an und legte nach Augenschein seinen Geburtstag auf den 6. Juli 1985. Demnach hätte der Junge am Tag der Vorsprache das 16. Lebensjahr vollendet und damit den Anspruch auf Unterbringung in einer Jugendwohnung und Schulbesuch verloren. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes sei der Sachbearbeiterin bekannt gewesen, sie habe es aber als „Ausnahmefall“ abgetan, so der Mitarbeiter des Cafés. Der Junge musste auf den überfüllten Wohnschiffen in Neumühlen unterkommen. hedi

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