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Blühverbot für Gentech-Mais

SCHLESWIG afp ■ Gentechnisch verunreinigter Mais darf in Schleswig-Holstein nicht ausgebracht werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies gestern einen Einspruch von acht Landwirten gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück. Die Landwirte müssen den Mais jetzt noch vor der Blüte ernten, damit der Mais nicht auskreuzen kann. Sie dürfen ihn jedoch als Viehfutter nutzen. Das Ministerium hatte verlangt, die gesamte Ernte unterzupflügen. Die Landwirte hatten bei ihrem Einspruch auf Urteile von Fachleuten verwiesen, wonach der verunreinigte Mais ohne Gefahr für Mensch und Tier verfüttert werden kann. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar. (Az: 3 M 25 – 32/01)

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