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Ab morgen kann gefeilscht werden

BERLIN ap ■ Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz verliert morgen seine Gültigkeit. Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnete gestern vorzeitig ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag bereits Ende Juni verabschiedet hatte. Damit können Verbraucher künftig im Einzelhandel um Preise feilschen. Zusammen mit dem Rabattgesetz fällt auch die so genannte Zugabeverordnung. Die Vorschriften von 1932/1933 verboten bisher grundsätzlich, mit Preisnachlässen und Draufgaben um Kunden zu werben. Rabattgesetz und Zugabeverordnung waren eng miteinander verzahnte wettbewerbliche Sondergesetze. Das grundsätzliche Verbot, das untersagte, Letztverbrauchern Preisnachlässe von mehr als 3 Prozent für Waren oder Dienstleistungen zu gewähren, sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.

Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden.

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