: sperrkonto für asylbewerber
Ausländerbehörden können pfänden
Abgelehnte Asylbewerber müssen sich in Nordrhein-Westfalen seit Anfang Juni entscheiden, ob die Abschiebehaftanstalten in Büren, Moers und Neuss ihnen ein „Überbrückungsgeldkonto“ einrichten sollen. Sollten die Flüchtlinge ablehnen, können die Ausländerbehörden das gesamte Vermögen pfänden, darunter selbst Löhne. Denn seit Anfang des Jahres dürfen vorläufig geduldete Asylbewerber arbeiten – auch im Knast. Bis zu 440 Mark können etwa Ledige auf dem Sperrkonto ansparen. Alles, was über diesem „Freibetrag“ liegt, können die Ausländerbehörden pfänden. Laut Ausländergesetz müssen abgelehnte Asylbewerber die Kosten ihrer Abschiebung selbst zahlen. Auch die Haftkosten müssen die Eingesperrten zum Teil selbst tragen. Bei Entlassung – meist bei Abschiebung – wird das Geld als „Existenzsicherung“ ausgezahlt. Da der Verwaltungsaufwand hoch ist, werde nur selten alles gepfändet, heißt es in Büren. Nur für acht der 300 Gefangenen lägen Pfändungsanträge vor – zwei Drittel der Häftlinge stimmten dem „Überbrückungsgeldkonto“ zu. MK
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