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Penny Stock bleibt länger

Gericht hebt veränderte Regeln für den Neuen Markt teilweise auf. Verunsicherte Kleinaktionäre

FRANKFURT/M. afp/rtr ■ Die Deutsche Börse darf nicht wie ursprünglich geplant schon zum 1. Oktober die Regeln für den Neuen Markt verschärfen. Die Berliner Foris AG hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, ihren eventuellen Ausschluss erst sechs Monate später zuzulassen, um etwaige Gegenmaßnahmen treffen zu können. Das Frankfurter Landgericht gab dem Antrag teilweise statt.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre sieht in dem Entscheid eine „Ohrfeige für die Börse“. Die Anlegerschützer rechnen nun mit einer Kettenraktion bei den betroffenen Unternehmen, was die Unsicherheit für die Kleinaktionäre am Neuen Markt noch erhöhen würde. Eine Durchlöcherung der Regeln sowie eine mögliche Prozesswelle seien eindeutig negative Signale für Anleger. Die Deutsche Börse will jedoch nach wie vor Aktien, die über einen längeren Zeitraum weniger als 1 Euro wert sind, so genannte Penny Stocks, ab 1. Oktober vom Handel ausschließen.

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