Medizin vom Aldi

■ Krank im Knast: Regenbogen verlangt freie Arztwahl für Abschiebegefangene

Die Gefangenen selbst sprechen von „Aldi- und Penny-Medizin“: Wer krank ist, bekommt Paracetamol oder Zucker – gleich, was er hat. Nicht erlaubt ist es den Insasssen der Abschiebehaft Glasmoor, ÄrztInnen ihres Vertrauens zu konsultieren. Das aber verlangt die Bürgerschaftsgruppe Regenbogen. Denn die Aufgabe der von der Jus-tizbehörde beauftragten MedizinerInnen, so der migrationspolitische Referent Dirk Hauer, sei die Sicherstellung der Abschiebung – nicht aber die Heilung kranker Gefangener.

Diese Erfahrung hat auch der Facharzt für Psychotherapie, Volker Friedrich, gemacht. Der hatte im vorigen Jahr als Privatperson einen türkischen Gefangenen in Glasmoor besucht – und war entsetzt über dessen psychische Verfassung und Betreuung. Der Mann, so Friedrich, litt unter neurotischen Depressionen und schweren Angstzuständen. Während der Haft habe er mehrfach psychotische Episoden erlebt. Seine Erkrankung war offenbar auch einem von der Anstaltsleitung beauftragten Psychiater bekannt, denn der verabreichte dem Patienten regelmäßig Psychopharmaka – um ihn sodann für abschiebefähig zu erklären. Dass der Mann immer noch in Hamburg und inzwischen regelmäßiger Patient von Friedrich ist, ist einem weiteren Gutachten dieses Facharztes zu verdanken, das eine Haftrichterin schließlich berücksichtigte.

Wie nötig die freie Arztwahl für Abschiebegefangene ist, habe sich erst vorige Woche im Fall eines kranken Togolesen gezeigt, berichtet Gaby von Hundelshausen vom Hamburger Flüchtlingsrat. Wieder hatte der von der Justizbehörde beauftragte Psychiater dem Mann Reisefähigkeit bescheinigt, obwohl er augenscheinlich verwirrt gewesen sei. Und diesem Gefangenen war es nicht möglich, einen Vertrauensarzt zu konsultieren. Deswegen sah sich die Ausländerbehörde auch nicht veranlasst, als neutrale Instanz einen Amtsarzt zu Rate zu ziehen.

Dazu ist sie zwar laut einer Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und GAL in Zweifelsfällen verpflichtet. Ein solcher habe aber gar nicht bestanden, argumentiert das Amt. Da der Insasse keinen Arzt aufsuchen konnte, habe ihm schließlich auch kein Arzt Reiseunfähigkeit attestiert. Elke Spanner