Geschlagen? Weiter ins Frauenhaus

■ Die Bürgerschaft verabschiedet „das modernste Polizeigesetz“, aber kein polizeiliches Wegweisungsrecht

Als „das modernste Polizeigesetz“ hat gestern der just von der Bürgerschaft gewählte Innensenator Kuno Böse (CDU) das Gesetz genannt, das die Abgeordneten dann in zweiter Lesung, sprich: definitiv verabschiedet haben.

Das neue Polizeigesetz enthält jetzt eine Regelung zum so genannten finalen Rettungsschuss. Zum Wegweisungsrecht – dem polizeilichen Recht, Gewalttäter der Wohnung zu verweisen – enhält das neue Regelwerk nichts. Besonders darum entzündete sich gestern im Parlament eine heftige Debatte.

Die Große Koalition will mit dem polizeilichen Wegweisungsrecht warten, bis ein Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene existiert. Hierin wird geregelt, dass der Frau – die in den meisten Fällen Opfer häuslicher Gewalt wird – die gemeinsame Wohnung für die Dauer eines halben bis eines ganzen Jahres zugewiesen wird, auch wenn dem Täter die Wohnung gehört und auch wenn beide nicht verheiratet sind. Bisher bleibt geschlagenen Frauen nur der Rückzug ins Frauenhaus.

Das polizeiliche Wegweisungsrecht, mit dem beispielsweise in Österreich Tätern das Fernbleiben von Zuhause bis zu zehn Tagen geboten werden kann, bildet die rettende Brücke zwischen akuter Gewalttat und der rechtlich beständigen Zuweisung der Wohnung. Weil aber letzteres das zu erwartende Bundesgesetz regelt, will man in Bremen mit dem Wegweisungsrecht noch warten, „bis eine gerichtsfeste Norm auf den Weg gebracht ist“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hermann Kleen. Auch mit dem Hinweis auf noch zu klärende Details – was wird mit einem Schläger, der in der ihm verbotenen Wohnung zugleich seinen Arbeitsplatz hat – verabschiedeten SPD und CDU gestern den Antrag, der Senat möge das Wegweisungsrecht ausarbeiten, damit es „nach Verabschiedung des Bundes-Gewaltschutzgesetzes unverzüglich angewendet werden kann“.

Das war der grünen Opposition in der Bürgerschaft zu wenig. Sie hatte beantragt, PolizistInnen sofort zu ermöglichen, Gewalttäter der Wohnung zu verweisen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Güldner, zitierte Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD), die parallel zur Gesetzesinitiative auf Bundesebene die Verankerung des Wegweisungsrechts in den Polizeigesetzen der Länder gefordert hatte, und verwies auf Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen, die das gerade realisieren. „Und hier machen wir eine große Reform, und das Wegweisungsrecht bleibt außen vor“, schäumte Güldner. Dem SPD-Mann hielt er vor, erst vor wenigen Wochen noch eine Gesetzesvorlage für das Wegweisungsrecht gefordert zu haben. Den von der CDU angemeldeten Prüfungsbedarf habe Kleen da „unnötige Verzögerungen“ genannt, verlas Güldner die damalige SPD-Pressemitteilung – genau dieser Prüfungsbedarf, den sie einst der CDU vorgeworfen hatte, schiebe die SPD jetzt selbst vor. Es half nichts: Der Antrag der Grünen wurde an die Innendeputation verwiesen.

Innensenator Böse erklärte, die aktuellen Wegweisungsregelungen in anderen Ländern müssten angesichts ungeklärter Details „garantiert in nächster Zeit nivelliert werden“. Er hoffe, noch in diesem Jahr ein Vorschlag zum Wegweisungsrecht vorlegen zu können. Kuno Böse: „Jeder muss gegen häusliche Gewalt sein.“ Susanne Gieffers